Gefördert wird die Neuerrichtung von solarthermischen Anlagen im Gebiet der Gemeinde Mitterdorf an der Raab (Förderungsgeber). Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Investitionszuschusses in Abhängigkeit der Nutzungsart.
Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von stationären elektrischen Energiespeichern im Gebiet der Gemeinde Mitterdorf an der Raab (Förderungsgeber) mit einer Bruttospeicherkapazität in Höhe von mindesten 4 kWh. Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Investitionszuschusses.
Gefördert wird die Entsiegelung von bereits überbauten oder wasserundurchlässig befestigten Flächen (z.B. asphaltierte oder betonierte Areale) und deren Umwandlung in unversiegelte Flächen (Vegetationsfläche) oder wasserdurchlässig befestigte Flächen (Teilentsiegelung bzw. Belagsänderung wie etwa Schotterrasen oder Rasengittersteine bei Parkplatzflächen) im Ausmaß von mind. 50 m² im Gebiet der Gemeinde Mitterdorf an der Raab (Förderungsgeber). Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses.
Gefördert wird die Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage mit unterirdischem Wasserspeicher zur Nutzung im Gebäude-Außenbereich (z.B. Gartenbewässerung) und/oder Gebäude-Innenbereich (z.B. WC-Spülung) im Gebiet der Gemeinde Mitterdorf an der Raab (Förderungsgeber). Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Investitionszuschusses.
Gefördert wird der Kauf von personalisierten, nicht übertragbaren Tickets für öffentliche Verkehrsmittel für Personen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Mitterdorf an der Raab (Förderungsgeber). Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses.
Gefördert wird die Sanierung von Objekten zu ausschließlichen Wohnzwecken (Wohnungen, Wohnhäuser und Wohnheime) im Gebiet der Gemeinde Mitterdorf an der Raab (Förderungsgeber). Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Investitionszuschusses.