Die Gemeinde Mitterdorf an der Raab versucht Verwaltungsaufgaben so einfach wie möglich für die Bürger/innen zu gestalten. Vielfältige Services und Informationen sind online für Sie abrufbar. Unsere Gemeinde versucht auch bestmöglich die neuen elektronischen Möglichkeiten und das Internet für die Verwaltungsaufgaben zu nutzen.
Meldevorgang (An- und Abmeldung):
Der Meldevorgang bezeichnet jenen Ablauf, der notwendig wird, sobald jemand nach Österreich zieht oder innerhalb Österreichs übersiedelt. Die An- bzw. Abmeldung ist verpflichtend! Link zu help.gv.at
Der Meldevorgang bezeichnet jenen Ablauf, der notwendig wird, sobald jemand nach Österreich zieht oder innerhalb Österreichs übersiedelt. Die An- bzw. Abmeldung ist verpflichtend!
Fristen:
Anmeldung: innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft
Anmeldung eines Neugeborenen: innerhalb von drei Tagen nach Verlassen der Geburtsstation
Abmeldung: innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug
Meldung bei Namensänderung: innerhalb von drei Monaten nach der Namensänderung (z.B. Heirat oder Scheidung)
Für die An- bzw. Abmeldung bitte ausgefüllten Meldeantrag mitbringen.
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist ein Dokument, das die österreichische Staatsbürgerschaft bestätigt. Diese Urkunde kann für Bürger der Gemeinde Mitterdorf an der Raab beim Staatsbürgerschaftsverband St. Ruprecht an der Raab beantragt werden.
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist ein Dokument, das die österreichische Staatsbürgerschaft bestätigt. Diese Urkunde kann für Bürger der Gemeinde Mitterdorf an der Raab beim Staatsbürgerschaftsverband St. Ruprecht an der Raab beantragt werden.
Mitzubringende Unterlagen:
Ehelich geborenes Kind:
Geburtsurkunde des Kindes
Meldezettel des Kindes
Heiratsurkunde der Eltern
Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
Unehelich geborenes Kind:
Geburtsurkunde des Kindes
Meldezettel des Kindes
Geburtsurkunde der Mutter
Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Die Abwasserentsorgung in der Gemeinde Mitterdorf wird durch die zuständigen Abwassergenossenschaften durchgeführt.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Obmann der Abwassergenossenschaft.
AWG Oberdorf | Jungels Dirk | 0664/5337657 |
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AWG Mitterdorf | Schellnegger Manfred | 0676/83610440 |
AWG Rosenberg | Mauthner Karl | 0664/2326898 |
AWG Pichl | Lammer Christian | 0664/8111638 |
AWG Poschitz | Leitgeb Markus | 0664/1659928 |
AWG Obergreith | Hadler Gottfried | 0664/5452667 |
AWG Hohenkogl | Kreimer Franz | 0664/2550760 |
AWG Radling/Tiefenw. | Hansjörg Grubbauer | 0664/8114376 |
AWG Dörfl | Strobl Leonhard | 0664/2468810 |
AWG Karberg | Floiß Harald | 0664/2236426 |
AWG Holzegg | Lackner Gottfried | 0660/4174403 |
AWG Regenwolke | Graber Franz | 0664/3442012 |
Um die Urne ihres Verstorbenen Angehörigen zu Hause aufbewahren zu dürfen, ist dieser Antrag im Gemeindeamt abzugeben.